Invalidität
Die Invalidität nach Unfall wird nach der Gliedertaxe berechnet. Die meisten Unfallversicherer bieten auch eine progressive Invalidität an: Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad, desto höher die Entschädigung. Der Invaliditätsgrad kann zwar nur maximal 100% erreichen (auch wenn mehrere Körperteile laut Gliedertaxe von einem Unfall betroffen sind) – die Entschädigung kann dann aber auch manchmal 300% oder 500% der Versicherungssumme ausmachen.
Bestimmt wird der Invaliditätsgrad durch einen Arzt. Bei Unklarheiten wird die Versicherung auch ein Zweitattest urgieren. Beachten Sie, dass ein Körperteil nicht unbedingt zu 100% invalid sein muss, um eine Entschädigung laut Gliedertaxe zu erhalten: Auch eine Teilinvalidität (bei kleineren Beeinträchtigungen) kann zu einer Leistung führen.
Unfalltod
Arbeitsunfähigkeit
Tritt als Folge eines Unfalls eine Arbeitsunfähigkeit ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme pro Tag ausbezahlt – das sogenannte Taggeld.